Gebühren
Personal- und Betriebskosten müssen von den Eltern finanziell mitgetragen werden. Der Betriebskostenanteil von monatlich 100,00 Euro kann beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden.
Beim Besuch unserer Einrichtungen fallen - je nach Betreuungsumfang - ab dem Schuljahr 2010/11 folgende Kosten an:


